wie oft darf man bundeskanzler werden

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Man darf in Deutschland so oft Bundeskanzler werden, wie man vom Bundestag gewählt wird. Es gibt laut Grundgesetz keine Amtszeitbegrenzung für das Amt des Bundeskanzlers. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass die Person jeweils die Mehrheit der Stimmen im Bundestag auf sich vereint. Historisch waren lange Amtszeiten und mehrfache Wiederwahlen keine Ausnahme, zum Beispiel war Helmut Kohl 16 Jahre im Amt und Angela Merkel wurde viermal gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre, da sie an die Legislaturperiode des Bundestages gebunden ist, aber eine Begrenzung der Amtszeiten existiert nicht offiziell.