In Deutschland darf eine Mieterhöhung meist alle 15 Monate erfolgen. Das bedeutet, nach einer Mieterhöhung oder dem Einzug muss mindestens 15 Monate vergehen, bevor die Miete erneut erhöht werden darf (§ 558 BGB). Die Ankündigung einer Mieterhöhung steht dem Vermieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zu, doch die Mieterhöhung wird erst nach weiteren drei Monaten wirksam, also insgesamt nach 15 Monaten. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20% steigen, in angespannten Wohnungsmärkten teils nur um 15% („Kappungsgrenze“). Bei Staffelmiet- oder Indexmietverträgen gelten abweichende Regelungen mit meist mindestens 12 Monaten Abstand zwischen Erhöhungen. Zudem sind Modernisierungsmieterhöhungen separat möglich und unterliegen anderen Fristen und Grenzen. Jede Mieterhöhung muss schriftlich begründet sein, zum Beispiel mit einem Mietspiegel oder Gutachten. Mieter müssen der Erhöhung zustimmen, sofern sie formal korrekt ist und die gesetzlichen Grenzen einhält. Dadurch ist die Miete für mindestens 15 Monate fixiert, bevor eine weitere Erhöhung erfolgen kann.
