wie viele versicherungsmonate für pension

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Für eine reguläre Alterspension in Österreich sind mindestens 180 Versicherungsmonate (also 15 Jahre) erforderlich. Davon müssen mindestens 84 Monate (7 Jahre) aus tatsächlicher Erwerbstätigkeit stammen. Es können auch bestimmte Zeiten wie Pflege von Angehörigen, Familienhospizkarenz oder Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Für andere Pensionsarten oder unter bestimmten Übergangsbestimmungen können auch andere Mindestzeiten gelten. In Deutschland zum Vergleich benötigt man für die Altersrente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre (420 Monate) und für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre (540 Monate).

Zusätzlich können Versicherungszeiten aus EU- oder Vertragspartnerländern bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, wenn nicht genügend Versicherungsmonate im Heimatland vorliegen.

Zusammenfassung für Österreich:

  • Mindestversicherungszeit für Alterspension: 180 Versicherungsmonate (15 Jahre)
  • Davon mindestens 84 Monate aus Erwerbstätigkeit
  • Einrechnung bestimmter Pflege- und Betreuungszeiten möglich
  • Auslandzeiten können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden

In Deutschland:

  • Für langjährig Versicherte: 35 Versicherungsjahre
  • Für besonders langjährig Versicherte: 45 Versicherungsjahre

Diese Mindestversicherungszeiten sind Voraussetzung für den Anspruch auf eine reguläre Pension.