ab wann zahlt die krankenkasse krankengeld österreich

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Kurz gesagt: In Österreich bekommst du Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe beträgt in der Regel 50% der Bemessungsgrundlage für die ersten 42 Tage und 60% ab dem 43. Tag. Unter bestimmten Umständen (z. B. längere Anspruchsdauer durch ärztliche Begutachtung oder Satzungsregelungen des Trägers) kann der Anspruch bis zu 78 Wochen verlängert werden. Wichtig ist, dass das Krankengeld nicht automatisch gezahlt wird – die Beantragung erfolgt in der Regel über deine Krankenversicherung (ÖGK oder anderer Träger) und benötigt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. eine Entgeltbestätigung deines Arbeitgebers. Dakten zur Orientierung:

  • Grundanspruch: 26 Wochen, Verlängerung möglich auf bis zu 52 Wochen, unter bestimmten Kriterien ggf. bis 78 Wochen.
  • Höhe: 50% der Bemessungsgrundlage bis Tag 42; ab Tag 43 60%.
  • Zusätzliche Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld) können mit 17% Zuschlag berücksichtigt werden.
  • Vorgehen: Kläre dich bei deinem Krankenversicherungsträger (ÖGK oder regionaler Träger) über den konkreten Anspruch und nutze ggf. einen Online-Krankengeldrechner des Trägers.

Wenn gewünscht, fasse ich dir die konkreten Werte für deine Situation zusammen (Alter, Branche, Beschäftigungsstatus, genaue Entgeltgrundlage) oder helfe dir bei der Formulierung einer Antragsskizze.