Das Bundesfamiliengericht als eigenständiges Bundesgericht existiert in Deutschland nicht. Familiengerichte sind spezialisierte Abteilungen der Amtsgerichte auf Landesebene, die für Familiensachen zuständig sind, z. B. Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Sie befinden sich in verschiedenen Amtsgerichten in ganz Deutschland, nicht an einem einzigen Bundesgerichtsort. Bundesgerichte wie der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht sind auf Bundesebene angesiedelt, aber es gibt kein Bundesfamiliengericht. Familiengerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit der Länder und sind in den Amtsgerichten lokal angesiedelt, z. B. das Familiengericht Hamburg am Sievekingplatz 1 in Hamburg oder verschiedene Familiengerichte in Berlin sowie anderen Städten.
Zusammengefasst: Ein Bundesfamiliengericht gibt es nicht; Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte, verteilt über ganz Deutschland.