gmbh und co kg rechtsform

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Die Rechtsform [GmbH und Co. KG](javascript:void(0)) steht für eine Mischform aus einer [Gesellschaft mit beschränkter Haftung](javascript:void(0)) (GmbH) und einer [Kommanditgesellschaft](javascript:void(0)) (KG). Dabei übernimmt die GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters, genannt Komplementär, während die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) nur mit ihrer Einlage haften. Diese Konstruktion kombiniert die Vorteile beider Gesellschaftsformen: Die Haftung ist durch die GmbH beschränkt, sodass kein Gesellschafter persönlich mit seinem Privatvermögen haftet, gleichzeitig profitiert die GmbH & Co. KG steuerlich von den Vorteilen einer Personengesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die GmbH als juristische Person die unbeschränkte Haftung übernimmt, jedoch selbst nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Die Kommanditisten sind hingegen nur bis zur Höhe ihrer Einlage haftbar. In der Praxis wird zuerst eine GmbH gegründet, die dann als Komplementär in die KG eingebunden wird. Für die Gründung sind notarielle Beurkundung, Eintragungen ins Handelsregister und Transparenzregister sowie ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Diese Rechtsform ist beliebt, weil sie die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit den steuerlichen und organisatorischen Vorteilen einer Personengesellschaft verbindet. Außerdem ermöglicht sie eine flexible Beteiligung weiterer Gesellschafter und vereinfacht Wechsel innerhalb der Gesellschaft. Die GmbH & Co. KG wird häufig von mittelständischen Unternehmen gewählt, die eine Haftungsbegrenzung wünschen, ohne auf die Vorteile der Personengesellschaft verzichten zu müssen.