Kurzantwort: In Österreich ist die Lenkererhebung eine behördliche Anfrage an den Zulassungsbesitzer, zu nennen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist. Sie dient dazu, den tatsächlichen Lenker zu ermitteln, insbesondere bei schweren Verkehrsdelikten; leichtere Verfehlungen können oft dem Zulassungsbesitzer zurecheneutet werden. Die Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt, Fristen und Folgen variieren je nach Bundesland. Details (Kernaussagen mit Kontext)
- Zweck und Rechtsgrundlage
- Die Lenkererhebung erlaubt Behörden, den Fahrer eines am untersuchten Zeitpunkt betriebenen Fahrzeugs festzustellen, um das entsprechende Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Rechtsgrundlage ist typischerweise § 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes (KFG) bzw. vergleichbare landesrechtliche Regelungen.
- Ablauf und Form
- In der Praxis wird die Auskunft meist schriftlich erbeten. Der Zulassungsbesitzer muss innerhalb festgelegter Fristen antworten, oftmals zwei Wochen; bei mündlicher Nachfrage erfolgt eine unverzügliche Reaktion. Die Antwort beweist nicht automatisch Schuld, sie dient der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers.
- Folgen bei Nichtantwort oder falschen Angaben
- Unvollständige, falsche oder verspätete Auskünfte können zu Verwaltungsstrafen führen. Die Sanktionen und genauen Beträge variieren je nach Fall und Rechtslage, liegen oft im niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobereich.
- Anwendungsbereiche
- Lenkerauskünfte kommen vor allem bei Verkehrsverstößen vor, bei denen der Lenker nicht unmittelbar ermittelt werden konnte, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Rotlichtverstößen. Ziel ist die Zuordnung des Fahrers zur jeweiligen Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
- Unterschiede zur anonymen Verfügung
- Eine Lenkererhebung ist der Weg, den tatsächlichen Lenker zu benennen, während eine Anonymverfügung eine automatische Sanktion gegen den Fahrzeughalter vorsieht, unabhängig davon, wer tatsächlich am Steuer saß. Lenkererhebung ermöglicht gezielte Sanktionierung des Fahrers, sofern ein konkreter Fahrer ermittelt wird.
Hinweis zu konkreten Fristen, Formatspezifika oder regionalen Abweichungen
- Fristen, Formulare, und konkrete Strafen können je nach Bundesland variieren. Für individuelle Fälle empfiehlt sich, den Wortlaut des behördlichen Schreibens und die jeweils gültigen landesrechtlichen Regelungen zu prüfen oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Wenn gewünscht, kann eine kurze, gezielte Erklärung der relevanten Paragraphen (z. B. § 103 Abs. 2 KFG) sowie beispielhafte Fristen aus einem konkreten Bundesland zusammengefasst werden.
