mieterhöhung wie oft und wieviel

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Die häufigsten Regeln zur Mieterhöhung in Deutschland lassen sich so zusammenfassen: Kurze direkte Antwort

  • Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf in der Regel frühestens alle 15 Monate erfolgen und innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent steigen (in bestimmten, angespannten Gebieten kann die Grenze auf 15 Prozent gesenkt sein) [Web-Quellen].
  • Zusätzlich gelten zwei zentrale Obergrenzen: Die sogenannte Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren) und die jeweilige Frist, nach der die neue Miete wirksam wird (in der Regel zwei volle Kalendermonate nach Zugang des Erhöhungsschreibens; bei Modernisierung kann diese Frist drei Monate betragen werden) [Web-Quellen].
  • Jede Erhöhung muss schriftlich und begründet erfolgen (Mietspiegel, Vergleichsmieten, Gutachten); eine unverbindliche Mitteilung genügt nicht [Web-Quellen].
  • Bei bestimmten Mietformen (Staffel- oder Indexmiete) sind Erhöhungen vertraglich/gesetzlich geregelt, zusätzliche Erhöhungen sind oft ausgeschlossen oder limitiert [Web-Quellen].

Ausführliche Übersicht der wichtigsten Punkte

  • Häufigkeit der Mieterhöhung:
    • Regelmäßig: alle 15 Monate mindestens eine Erhöhungsvoraussetzung vorhanden, danach innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent Gesamtanhebung zur ortsüblichen Vergleichsmiete [Web-Quellen].
    • Ausnahmen/regionale Besonderheiten: in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten ggf. andere Obergrenzen (z. B. 15 Prozent innerhalb von drei Jahren) gemäß örtlicher Verordnung oder Gesetzeslage [Web-Quellen].
  • Höhe der Erhöhung:
    • Maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze) gegenüber der Ausgangsmiete, sofern keine modernisierungsbedingten Zuschläge getrennt zu betrachten sind [Web-Quellen].
    • Bei Nutzung der Miete nach Modernisierung können zusätzliche Beträge zulässig sein, überschreiten jedoch die normalen Obergrenzen nicht, solange die jeweiligen Rechtsgrundlagen eingehalten werden [Web-Quellen].
  • Formale Anforderungen und Begründung:
    • Erhöhung muss schriftlich erfolgen und begründet werden; zulässige Begründungen schließen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten ein. Eine bloße Mitteilung reicht nicht [Web-Quellen].
  • Wirkung der Erhöhung:
    • Die neue Miete wird in der Regel zwei volle Monate nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam; bei Modernisierungsterminen können andere Fristen gelten [Web-Quellen].

Hinweis zu praktischen Schritten

  • Prüfen Sie, ob der vorgeschlagene Erhöhungsbetrag innerhalb der gesetzlich zulässigen Bandbreite liegt (15–20 Prozent je nach Gebiet) und ob die Frist von 15 Monaten seit der letzten Erhöhung eingehalten wurde [Web-Quellen].
  • Fordern Sie eine klare Begründung mit Bezug auf den Mietspiegel bzw. Vergleichsmieten und prüfen Sie ggf. die regionale Kappungsgrenze in Ihrem Ort.
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit von einem Mieterverein oder einer rechtlichen Beratung unterstützen, besonders in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt [Web-Quellen].

Wenn gewünscht, kann eine kurze, auf Ihre konkrete Situation zugeschnittene Prüfung erstellt werden. Dazu bräuchte man:

  • aktuelle Ortsteil-/Stadtlage (angespannter Wohnungsmarkt oder nicht),
  • aktuelle Nettomiete und gewünschte Erhöhung,
  • Datum des letzten Erhöhungsschreibens oder Mietanpassung,
  • Art der Mietvertragsform (ortsübliche Vergleichsmiete, Staffel-, Indexmiete oder sonstiges).