Der Reformationstag wird in Deutschland am 31. Oktober gefeiert. Er erinnert an den Beginn der Reformation durch Martin Luther im Jahr 1517. Details zur Einordnung und regionaler Feiertagsstatus:
- Deutschlandweit ist der Reformationstag kein bundeseinheitlicher Feiertag, sondern in einigen Bundesländern gesetzlich frei (Feiertag), während andere Bundesländer keinen offiziellen arbeitsfreien Tag vorsehen. Typischerweise ist der 31. Oktober in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag; in den anderen Ländern gilt er meist nicht als offizielle Freizeitregelung, obwohl Halloween am Abend desselben Tages landesweit populär ist.
- In der Schweiz ist der Reformationssonntag normalerweise der erste Sonntag im November und knüpft zeitlich an den Reformationstag an, ist aber kein bundesweiter Feiertag.
- Der Anlass des Gedenkens folgt Luther, der seinerzeit die 95 Thesen veröffentlichte, womit eine Bewegung ausgelöst wurde, die zur Gründung protestantischer Kirchen führte und die religiöse Landschaft Europas nachhaltig prägte. Historische Details und Diskussionen zur Thesenverbreitung existieren in verschiedenen Darstellungen.
Praktische Hinweise:
- Wer aus einem der feiertagsrelevanten Bundesländer kommt, hat am 31. Oktober in der Regel frei; außerhalb dieser Bundesländer besteht oft kein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Tag, wobei viele Arbeitgeber individuelle Regelungen oder flexible Arbeitszeiten anbieten.
- In vielen Regionen Deutschlands wird der Abend des 31. Oktobers auch als Halloween-Feier tagträchtig genutzt, unabhängig vom offiziellen Feiertagsstatus.
Wenn gewünscht, kann eine aktuelle, länderspezifische Übersicht der gesetzlichen Feiertage für das laufende Jahr erstellt werden.
