Kurz gesagt: In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld; die Auszahlungstermine variieren je nach Arbeitgeber. Typische Zeitpunkte sind November oder Dezember, häufig mit dem Gehalt in diesem Monat zusammen. Manche Unternehmen zahlen auch früher im Oktober oder später im Januar, und in einigen Fällen wird das Weihnachtsgeld in Raten ausgezahlt oder als Bonus am Jahresende gewährt. Ob ein Anspruch besteht, hängt oft von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, individuellen Arbeitsverträgen oder einer langjährigen betriebsüblichen Praxis ab. Falls ein Anspruch besteht, sollte die konkrete Fälligkeit im Arbeitsvertrag oder in der entsprechenden Vereinbarung nachgelesen werden; bei Unsicherheit hilft die Personalabteilung oder der Betriebsrat weiter.
