wann ruht die jagd

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Kurzantwort: In vielen deutschsprachigen Jagdtraditionen ruht die Jagd an bestimmten Tagen aus religiösen oder kulturellen Gründen. Offiziell gilt im Bundesrecht meist keine generelle Wochenend- oder Feiertagsruhe, aber an einigen Tagen wird landesweit oder regional üblich darauf verzichtet. Die häufig genannten Tage sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Allerheiligen (1.11.), Allerseelen (2.11., gebietsweise), Heiligabend (24.12., gebietsweise), Christtag (25.12.) und Neujahrstag (1.1., gebietsweise). Zudem gibt es Unterschiede je nach Bundesland und befriedeten Bezirken, in denen die Jagd ruhen oder nur eingeschränkt ausgeübt werden kann. Für präzise Regelungen sollte man die lokalen Jagdgesetze bzw. das jeweilige Landesjagdgesetz konsultieren. Hintergrund

  • Historische/ethische Praxis: In vielen Regionen gilt das Jagen an bestimmten Fest- und Totentagen aus Respekt vor religiösen Gefühlen als verpönt, obwohl rechtlich meist keine generelle Verbotsnorm besteht. Die konkrete Umsetzung variiert regional, daher existieren Unterschiede zwischen Ländern, Bezirken und Jagdgebieten.
  • Rechtlicher Rahmen: Das Bundesjagdgesetz kennt Befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruhen kann oder eingeschränkt erlaubt ist; zusätzlich regeln Landesgesetze oft Details wie Schonzeiten und jagdliche Brauchtümer. Da regionale Unterschiede bestehen, ist eine Prüfung des jeweils geltenden Landesjagdgesetzes sinnvoll.