Die "doppelte Pension", also die Sonderzahlungen zur Pension, werden in Österreich zweimal im Jahr ausbezahlt: einmal im April und einmal im Oktober. Die Auszahlung der regulären Pension erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats, bei Wochenend- oder Feiertagen am letzten Werktag davor. Die Sonderzahlungen entsprechen jeweils einer zusätzlichen Monatsrente im April und Oktober. Besondere Voraussetzungen gibt es nicht, allerdings wird die erste Sonderzahlung anteilsmäßig gekürzt, wenn in den letzten fünf Monaten nicht durchgängig eine Pension bezogen wurde. Für das Jahr 2025 sind die Sonderzahlungen also im April und am 31. Oktober 2025 fällig. Die Pension wird entweder per Überweisung auf ein Bankkonto oder bar durch den Briefträger ausgezahlt, wobei bei Barzahlung eine persönliche Anwesenheit und Ausweis erforderlich sind.
