Kurzantwort: Vor dem Linksabbiegen muss man warten, wenn entgegenkommende oder vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer gefährdet oder in ihrer Weiterfahrt behindert würden. Die Wartepflicht beginnt, sobald absehbar ist, dass das Gegenüber durch das Abbiegen in den Querverkehr behindert würde, und endet, wenn der vorfahrtberechtigte Verkehr sicher in die neue Richtung eingefädelt ist. In vielen Fällen gilt das auch bei Grün, außer es gibt einen grünen Pfeil. Detaillierte Erläuterung
- Grundregel: Ein Linksabbieger muss grundsätzlich warten, wenn entgegenkommende Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind und durch das Abbiegen beeinträchtigt würden. Das Ziel ist, eine sichere Einordnung des Gegenverkehrs in den neuen Fahrweg zu ermöglichen.
- Zeitpunkt der Wartepflicht: Die Wartepflicht beginnt, wenn erkennbar ist, dass das entgegenkommende Fahrzeug durch das Abbiegen gefährdet oder wesentlich behindert würde. Sie endet erst, wenn das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug vollständig in den Verkehr der Zielrichtung eingefädelt ist.
- Grünphasen: Die Wartepflicht gilt auch bei Grün, sofern kein grüner Abbiegepfeil auf der Ampel vorhanden ist. Ein grüner Pfeil erlaubt meist das Abbiegen, ohne auf Gegenverkehr zu warten.
- Praxisrelevanz: Gerichte bewerten Verstöße gegen die Wartepflicht oft als schwerwiegend, was zu Haftungsfolgen im Falle eines Unfalls haben kann.
- Fahrschulkontexte: In typischen Prüfungsfragen wird oft gefragt, wer wann warten muss (z. B. bei entgegenkommenden Motorrädern oder Ferratten) – die richtige Begründung hängt von der konkreten Verkehrssituation ab.
Praxisorientierte Hinweise
- Schau rechtzeitig nach links, rechts und in die Gegenrichtung, wenn du dich dem Abbiegevorgang näherst.
- Wäge ab, ob das entgegenkommende Fahrzeug sicher in die neue Fahrtrichtung einordnen kann, bevor du abbiegen.
- Achte auf Fahrradfahrende oder Fußgänger, die die Abbiegesituation beeinflussen können.
- Wenn Unsicherheit besteht, lieber warten, bis klare Lenkung und Abbiegevorgang sicher möglich sind.
Hinweis zur Prüfungslage
- In vielen Fahrschulatlasesituationen wird die Frage gestellt, ob du warten musst, und die Antwort hängt oft davon ab, ob sich ein Motorrad, ein Auto oder andere Verkehrsteilnehmer in potenzieller Gefährdungssituation befinden. Prüfer erwarten eine Begründung, die auf Sicherheit und Einordnung des Gegenverkehrs zielt.
Quellenhinweis
- Allgemeine verkehrsrechtliche Grundsätze zur Wartepflicht vor dem Linksabbiegen gelten in Deutschland gemäß StVO und werden in Fahrschulmaterialien sowie Fachseiten beschrieben.
