Boris Becker musste ins Gefängnis wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Insolvenzstraftaten im Vereinigten Königreich. Die Strafe betrug zweieinhalb Jahre Haft, von denen die Hälfte unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Becker trat die Haft unmittelbar an, weil das britische Recht dies in Insolvenzfällen vorsieht, und verzichtete auf eine Berufung. Später wurde er vorzeitig entlassen und nach Deutschland abgeschoben.
Konkrete Details zum Hintergrund:
- Insolvenzverfahren: Becker erklärte 2017 Insolvenz in Großbritannien. Im Prozess wurden Vermögenswerte verschwiegen und andere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren nachgewiesen, was als Straftat gewertet wurde. Daraus resultierte die Verurteilung in London.
 
- Urteil und Haft: Am 29. April 2022 verurteilte ein Gericht ihn zu zweieinhalb Jahren Haft, wobei die Hälfte der Strafe bei guter Führung zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Er verbüßte Teile der Haft in Wandsworth und Huntercombe.
 
- Vorzeitige Entlassung: Im Dezember 2022 wurde Becker vorzeitig aus der Haft entlassen und nach Deutschland abgeschoben.
 
Wichtiger Kontext:
- Präzise rechtliche Begründungen (Insolvenzverschleppung, Vermögensverschleierung) und der Ablauf des Verfahrens sind in mehreren Berichten zusammengefasst, die den Fall detailliert schildern. Die Informationen stammen aus Berichten deutscher Medien über das Londoner Gerichtsverfahren und dessen Folgen.
 
Wenn gewünscht, kann der Überblick auch auf eine kurze Chronologie reduziert oder um zusätzliche Perspektiven aus weiteren Quellen ergänzt werden.
