Der Tag der Deutschen Einheit wird am 3. Oktober gefeiert, weil an diesem Tag im Jahr 1990 die Deutsche Demokratische Republik (DDR) offiziell der Bundesrepublik Deutschland beitrat und die Wiedervereinigung Deutschlands damit vollendet wurde. Dieses Datum markiert das Inkrafttreten des Einigungsvertrags, durch den die DDR aufhörte als eigenständiger Staat zu existieren und die neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin) Teil der Bundesrepublik wurden. Der 3. Oktober wurde deshalb als gesetzlicher Feiertag im Einigungsvertrag festgelegt und ist der einzige bundesweit gesetzliche Feiertag in Deutschland. Der 3. Oktober wurde als Nationalfeiertag gewählt, weil der davor gelegene 9. November als "Schicksalstag" durch verschiedene historische Ereignisse (Mauerfall 1989, Ausrufung der Weimarer Republik 1918, Reichspogromnacht 1938) auch tragische Aspekte beinhaltet, die ihn für einen reinen Feiertag weniger geeignet machten. So symbolisiert der 3. Oktober den tatsächlichen Tag der friedlichen deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990.