warum zahlen beamte nicht in die rentenkasse ein

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Beamte zahlen in Deutschland nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein, weil sie ein eigenes Versorgungssystem haben: die Beamtenversorgung, die direkt vom Staat finanziert wird.

Rechtsgrundlage und Prinzip

Die besondere Stellung der Beamten ist im Grundgesetz verankert, insbesondere über das sogenannte Alimentationsprinzip in Artikel 33 Absatz 5 GG. Dieses Prinzip verpflichtet den Staat, Beamten und ihren Familien lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, wozu auch eine eigene Altersversorgung in Form einer Pension gehört.

Eigenes Versorgungssystem

Statt gesetzlicher Rente erhalten Beamte im Ruhestand ein Ruhegehalt (Pension), dessen Höhe sich vor allem nach Dienstzeit und letztem Grundgehalt richtet. Die Pension wird aus den Haushalten von Bund, Ländern oder Kommunen bezahlt und nicht aus einem Beitragstopf, in den Beamte einzahlen würden.

Keine Sozialversicherungspflicht

Beamte stehen grundsätzlich außerhalb des normalen Sozialversicherungssystems und sind daher auch nicht rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen weder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch zur Arbeitslosenversicherung, was sich in einem höheren Nettoeinkommen niederschlägt, aber eben auch bedeutet, dass sie keine gesetzliche Rente, sondern nur ihre Beamtenpension beziehen.

Finanzielle und politische Gründe

Würden Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, müsste der Staat zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Rente zahlen und gleichzeitig weiterhin bestehende Pensionsansprüche finanzieren. Das würde die Personalkosten des Staates kurzfristig stark erhöhen, weshalb eine Umstellung aus finanz- und realpolitischen Gründen als schwierig gilt, auch wenn darüber immer wieder diskutiert wird.