Die Abkürzung "KV" hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen:
- Im Gesundheitswesen steht KV für "Kassenärztliche Vereinigung". Das sind Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland, die die ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten organisieren und die Interessen der Vertragsärzte vertreten.
- Im arbeitsrechtlichen Kontext, speziell in Österreich, bedeutet KV "Kollektivvertrag". Dieser regelt wichtige Arbeitnehmerinteressen wie Löhne, Urlaub und Arbeitszeitflexibilisierung sehr umfassend.
- Im technischen Bereich steht kV (mit kleinem k) als Abkürzung für Kilovolt, eine Einheit der elektrischen Spannung.
- Weitere Bedeutungen sind z.B. "Körperverletzung" im Polizeikontext oder das "Köchelverzeichnis" in der Musik (z.B. KV 525 für Mozartwerke).
Die genaue Bedeutung von "KV" hängt somit stark vom jeweiligen Fachgebiet und Kontext ab.