Die Tentativliste enthält die Kultur- und Naturgüter eines Staates, die dieser Staat als zukünftige Kandidaten für das UNESCO-Welterbe vorschlägt und deshalb bei der UNESCO vormeldet.
Bedeutung der Tentativliste
- Sie ist eine offizielle Vorschlags- bzw. Vormerkliste für Stätten, die in den nächsten Jahren für die Welterbeliste nominiert werden sollen.
- Eine Stätte kann in der Regel nur nominiert werden, wenn sie zuvor mindestens ein Jahr auf der nationalen Tentativliste des betreffenden Staates stand.
Was konkret darin steht
- Für jede Stätte werden Name, Lage, kurze Beschreibung und Begründung ihres potenziellen „außergewöhnlichen universellen Wertes“ aufgeführt.
- Die Liste umfasst je nach Staat verschiedene Arten von Objekten, etwa historische Stadtkerne, Industrieanlagen, Kulturlandschaften oder Schutzgebiete der Natur, die aus Sicht des Staates welterbewürdig sind.
Beispiel Deutschland
- Die deutsche Tentativliste enthält derzeit mehrere vorgeschlagene Stätten, darunter etwa die Waldsiedlung Zehlendorf, die Fundstätte der Schöninger Speere, verschiedene historische Bauwerke sowie den Naturerbeantrag „Grünes Band“.
- Zuständig für die Zusammenstellung ist in Deutschland die Kultusministerkonferenz, die aus den Vorschlägen der Bundesländer eine gemeinsame nationale Liste erstellt.
