Kurzantwort:
Ein Honorarkonsul ist eine ehrenamtlich tätige diplomatische
Vertretungsperson, die außerhalb einer Berufskonsularstelle (Botschaft oder
Generalkonsulat) tätig ist. Er vermittelt zwischen dem Entsendestaat und dem
Empfangsstaat, betreut Staatsangehörige, unterstützt bei konsularischen
Dienstleistungen im begrenzten Amtsbezirk und fördert kulturelle,
wirtschaftliche oder soziale Kontakte. Seine Aufgaben fallen überwiegend
außerhalb eines festen Berufsdienstes an, und er übt sie in der Regel
nebenberuflich aus. Die genaue Palette der Kompetenzen variiert je nach Land
und jeweiligem Amtsbezirk, jedoch gehören häufig Pass- und
Visaangelegenheiten, Beglaubigungen, Unterstützung von Staatsbesuchen,
wirtschaftliche Förderung, Kultur- und Bildungskooperation sowie die Pflege
von Partnerschaften zu den Kernaufgaben. In vielen Ländern handelt es sich um
ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten, die nicht automatisch deutsche oder eine
andere Staatsbürgerschaft besitzen müssen, sondern oft über etablierte lokale
Netzwerke verfügen und als Vermittler zwischen Kulturen fungieren.
