was ist genozid

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Genozid, auch Völkermord genannt, bezeichnet die systematische Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe ganz oder teilweise, wobei oft Absicht, Organisation und Ausführung durch staatliche oder paramilitärische Akteure vorausgehen. Die Definition und Kriterien stammen aus dem Völkerstrafrecht und internationalen Konventionen. Im Kern geht es nicht nur um einzelne Gräueltaten, sondern um das zielgerichtete Bestreben, als Gruppe zu existieren oder zu bestehen zu zerstören. Wichtige Merkmale

  • Absicht: Die Zerstörung als Ziel der Handlung(en) gegenüber einer bestimmten Gruppe.
  • Zielgruppe: Eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe.
  • Mittel: Täterschaft kann Mord, schwere Schäden, Lebensbedingungen, Geburtenverhinderung oder der gezielte Transfer von Kindern umfassen.
  • Rechtsrahmen: Der Tatbestand ist in internationalen Abkommen verankert und wird in nationalen Rechtsordnungen umgesetzt; Deutschland etwa formuliert ihn im Völkerstrafgesetzbuch.

Wesentliche Aspekte

  • Gefahr durch gezielte Vernichtung kann sowohl durch direkte Gewalt als auch durch systemische Maßnahmen entstehen, die das Überleben der Gruppe gefährden.
  • Der Begriff „Genozid“ wird oft synonym zu „Völkermord“ verwendet; historisch geprägt wurde der Begriff von Raphael Lemkin, der ihn als juristischen Begriff im Völkerstrafrecht etablierte.
  • Nicht verjährbar; Gesetze zum Genozid finden sich international und national in unterschiedlichen Rechtsrahmen.

Wenn gewünscht, kann eine kurze Erklärung der wichtigsten internationalen Definitionen (z. B. der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) oder Beispiele aus der Geschichte geliefert werden.