Kurz gesagt: Der Mindestgehalt an Zucker (ausgedrückt als Invertzucker) für Liköre in der EU beträgt allgemein 100 g pro Liter. Ausnahmen gibt es bei bestimmten Fruchtlikören und Kräuter-/Aromatik-Likören, wo je nach Sorte niedrigere oder höhere Werte gelten können, zum Beispiel Kirschlikör aus Kirschbrand mit mindestens 70 g/L oder Enzian-/Wermut-Liköre mit mindestens 80 g/L. Außerdem gelten für Creme-Liköre deutlich höhere Zuckerwerte (typischerweise 250 g/L oder mehr). Details und häufig genannte Werte
- Allgemein: Mindestens 100 g Zucker pro Liter Flüssigkeit (als Invertzucker gerechnet) für die meisten Liköre, unabhängig vom Alkoholgehalt (mindestens 15% vol; Eierlikör meist mindestens 14% vol). [Quelle mit allgemeiner Definition und Mindestzucker von 100 g/L]
- Kirschlikör oder Sauerkirschlikör, dessen Ethylalkohol ausschließlich aus Kirschbrand stammt: Mindestzuckergehalt 70 g/L. [Ausnahmenregelung für Kirschlikör]
- Enzian- oder Wermut-aromatisierte Liköre, die ausschließlich natürliche Aromastoffe verwenden: Mindestzuckergehalt 80 g/L. [Spezialfälle]
- Creme-Liköre (Crèmes): deutlich höherer Mindestzuckergehalt, typischerweise 250 g/L, Crème de Cassis sogar 400 g/L. [Sonderkategorie Creme-Likör]
- Kennzeichnungspraxis: Bei sogenannten „Brandy“-Likören muss der verwendete Alkohol auf dem Etikett zusammen mit dem Begriff „Likör“ genannt werden, wenn er nicht aus der angegebenen Grundspirituose stammt. [Kennzeichnungspraxis]
Wichtige Punkte zur Orientierung
- Die Zucker- bzw. Invertzucker-Grenze ist der zentrale definierende Faktor für die Qualität bzw. die Klassifikation als Likör innerhalb der EU-Regelungen. Die Alkoholstärke allein definiert Likör nicht; der Zuckeranteil ist entscheidend.
- Die genannten Ausnahmen betreffen häufig populäre Sorten wie Kirschlikör, Enzian- oder Kräuterliköre. Bei konkreten Produkten lohnt sich ein Blick auf das Etikett bzw. die Produktnormen des Herstellers.
- Creme-Liköre werden klar als Untergruppe mit deutlich höherem Zuckergehalt behandelt.
Wenn gewünscht, kann diese Übersicht noch auf konkrete Länder- oder EU-Normen (z. B. Verordnungstexte) eingehen oder Beispiele aus bestimmten Herstellern oder Rezepturen vergleichen.
