wie oft darf der vermieter die miete erhöhen

1 day ago 5
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Ein Vermieter darf in Deutschland die Miete grundsätzlich nicht beliebig oft erhöhen. Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt eine gesetzliche Sperrfrist von 15 Monaten zwischen zwei Mieterhöhungsschreiben (§ 558 BGB). Das bedeutet, nach einer Mieterhöhung oder dem Einzug müssen mindestens 15 Monate vergehen, bevor eine weitere Erhöhung rechtlich möglich ist. Außerdem darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 Prozent (Kappungsgrenze). Nach Einzug ist die erste Mieterhöhung frühestens nach 12 Monaten möglich und wirkt meist nach zwei weiteren Monaten. Danach ist eine weitere Erhöhung zum gleichen Erhöhungsgrund frühestens wieder nach einem Jahr zulässig. Bei Modernisierungen gelten abweichende Fristen, ebenso bei Staffel- oder Indexmietverträgen, wo zwischen Erhöhungen 12 Monate liegen müssen. Zusammengefasst darf die Miete alle 15 Monate einmal erhöht werden, mit begrenzter Gesamthöhe über drei Jahre. Modernisierungsmaßnahmen und spezielle Mietverträge können abweichende Regeln haben.