wie oft darf ein befristeter arbeitsvertrag verlängert werden

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Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund (sachgrundlose Befristung) darf in Deutschland höchstens dreimal verlängert werden, und die Gesamtdauer der Befristung darf dabei zwei Jahre nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Grenzen ist eine weitere Befristung nur mit einem sachlichen Grund zulässig. Bei einer Befristung mit sachlichem Grund kann der Vertrag grundsätzlich beliebig oft verlängert werden, solange der Grund weiterhin besteht und nicht rechtsmissbräuchlich gehandelt wird. Zudem muss eine Verlängerung stets schriftlich und vor Ablauf des laufenden Vertrags vereinbart werden.