Kurz gesagt: In Deutschland wird der Schornsteinfeger je nach Art der Feuerstätte und Nutzung in regelmäßigen Abständen tätig. Häufige Praxis ist eine jährliche Feuerstättenschau, aber die genaue Frequenz kann variieren und hängt von der Anlage, dem Reinigungsumfang und dem KÜO-basierten Feuerstättenbescheid ab. Hauptpunkte zur Frequenz
- Typ der Feuerstätte: Kaminofen, Holz- oder Pelletkessel, Küchenofen etc. bestimmen, wie oft eine Prüfung oder Reinigung sinnvoll bzw. gesetzlich vorgesehen ist. Bei stärkerer Nutzung oder komplexeren Anlagen kann es häufiger nötig sein.
- Feuerstättenschau: In vielen Fällen erfolgt eine jährliche Prüfung durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger Ihres Bezirks. Die Intervalle können aber von 1 Mal pro Jahr bis zu mehreren Besuchen pro Jahr je nach Bedarf variieren.
- Kehrung und Überprüfung (KÜO): Die Verordnung und der Feuerstättenbescheid geben die grundsätzlichen Fristen vor; der genaue Rhythmus wird vom Bezirksschornsteinfeger festgelegt.
- Kosten: Die Frequenz hat direkte Auswirkungen auf Kosten wie Kehr- bzw. Überprüfungsgebühren, die in der Praxis oft jährlich anfallen, insbesondere bei regelmäßigem Brennstoffverbrauch.
Was Sie konkret tun können
- Prüfen Sie Ihren Feuerstättenbescheid oder Anfrage beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger, welche Fristen für Ihre Anlage gelten. Diese Unterlagen klären, wie oft bei Ihnen eine Feuerstättenschau bzw. Reinigung nötig ist.
- Achten Sie auf Hinweise des Schornsteinfegers bei Terminen (Fristen, notwendige Arbeiten, Emissionsmessungen), damit der nächste Termin korrekt geplant werden kann.
Wenn gewünscht, erläutere ich die typischen Intervalle für gängige Anlagen (z. B. Kaminofen vs. Holzheizkessel) oder helfe Ihnen, den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden.
