wie viele pflegestufen gibt es

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Es gibt derzeit fünf Pflegegrade in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Die Einstufung erfolgt anhand des Grades der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und nicht mehr ausschließlich anhand des Zeitaufwands für pflegerische Tätigkeiten.

Pflegegrade im Überblick

Die fünf Pflegegrade reichen von geringer bis zu schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und werden anhand eines Punktesystems vergeben, das verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und soziale Kontakte berücksichtigt.

  • Pflegegrad 1 : Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Die betroffene Person kann sich weitgehend selbst versorgen, benötigt aber gelegentliche Unterstützung.
  • Pflegegrad 2 : Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte). Es besteht ein regelmäßiger Bedarf an Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
  • Pflegegrad 3 : Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte). Die Person ist mehrmals täglich auf Unterstützung angewiesen, oft aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen.
  • Pflegegrad 4 : Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte). Die Mobilität ist stark eingeschränkt, und die Alltagshilfe muss fast vollständig übernommen werden.
  • Pflegegrad 5 : Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte). Die Betroffenen sind meist immobil und benötigen umfassende, oft rund um die Uhr verfügbare Unterstützung.

Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden

Das neue System berücksichtigt erstmals auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz, die unter dem alten System oft nicht ausreichend anerkannt wurden. Bei der Umstellung wurden bestehende Pflegestufen automatisch den entsprechenden Pflegegraden zugeordnet, wobei ein Bestandsschutz gilt, sodass niemand durch die Umstellung schlechtergestellt wurde.

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) auf Basis eines standardisierten Verfahrens, das die Alltagskompetenz in sechs Modulen bewertet. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse [