wie weit vor und hinter einem haltestellenschild dürfen sie nicht parken

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Sie dürfen in Deutschland nicht näher als 15 Meter vor und 15 Meter hinter einem Haltestellenschild parken. Dieses Verbot gilt auf der Straßenseite, auf der das Haltestellenschild steht, um den Busverkehr nicht zu behindern. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das Parken erlaubt, auch wenn der Abstand von 15 Metern nicht eingehalten wird. Das Parken innerhalb dieser 15-Meter-Zone vor oder hinter dem Haltestellenschild ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet, das zwischen 55 und 100 Euro liegen kann, je nach Schwere des Verstoßes wie Behinderung, Gefährdung oder Unfall. Falls zusätzlich eine Zickzacklinie (Verkehrszeichen 299) vorhanden ist, gilt das Parkverbot im gesamten Bereich der Markierung, unabhängig vom Abstand zum Schild.