wo ist das halten verboten

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Das Halten ist nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) an bestimmten Stellen verboten, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Halten ist verboten:

  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • Im Bereich von scharfen Kurven
  • Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • Auf Bahnübergängen
  • Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor
  • Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu bestimmten Abständen (5 bis 8 Meter)
  • Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
  • An Taxiständen
  • Auf Gehwegen (außer wenn durch Verkehrszeichen oder Markierungen erlaubt)
  • Vor Lichtzeichenanlagen (mindestens 10 Meter Abstand)
  • Auf Brücken
  • Auf Schachtdeckeln
  • Auf Bereichen, die durch Verkehrszeichen als Halteverbotszonen gekennzeichnet sind

Diese Verbote sind in § 12 StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt. Verstöße gegen Halteverbote können Bußgelder und Abschleppmaßnahmen nach sich ziehen. Das absolute Haltverbot wird meist durch das Verkehrszeichen 283 (blaues Schild mit rotem Rand und diagonalem Kreuz) angezeigt, ein eingeschränktes Haltverbot durch das Zeichen 286. Diese Regelungen gewährleisten die Sichtbarkeit, den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.