Der Reformationstag ist kein bundesweiter Feiertag in Deutschland, sondern regional unterschiedlich geregelt. Er gilt in neun Bundesländern als gesetzlicher Feiertag oder schulischer/arbeitsfreier Tag: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (fünf „neue“ Länder) sowie Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (seit 2018). In Baden-Württemberg ist der 31. Oktober schulfrei, aber kein gesetzlicher Feiertag; der Tag fällt dort häufig in die Herbstferien. In anderen Ländern bleibt der 31. Oktober ein normaler Arbeitstag. Wenn man also in Deutschland am Reformationstag frei hat, hängt das vom Wohnort ab. In Berlin, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt gelten teilweise unterschiedliche Regelungen, aber der Kern bleibt: regional begrenzt und nicht bundesweit.
