worum geht es im beutelsbacher konsens?

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Der Beutelsbacher Konsens beschreibt drei zentrale Leitlinien für politische Bildung in einer pluralistischen Demokratie:

  1. Überwältigungsverbot: Politische Bildung darf Schülerinnen und Schüler nicht mit den Absichten der Lehrkraft überrumpeln oder zu einer bestimmten Meinung zwingen. Ziel ist die Fähigkeit zum eigenständigen Urteilen, nicht Indoktrination.
  1. Kontroversitätsgebot: Inhalte und Debatten sollen kontrovers darstellen werden – unterschiedliche Standpunkte müssen sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden, damit Lernende politische Differenzierungen verstehen können.
  1. Teilnehmenden-Orientierung: Die Bildungsangebote sollen die Lernenden befähigen, eigene Standpunkte zu entwickeln, politische Situationen zu analysieren und die eigene Interessenlage zu reflektieren.

Zusammengefasst dient der Konsens als Berufs- und Ethikleitlinie für Akteure der politischen Bildung: Er soll eine faire, faktenorientierte Auseinandersetzung fördern, ohne zu indoktrinieren, und die Lernenden zu eigenständigen, begründeten politischen Urteilen befähigen. Der Text entstand 1976 in Beutelsbach (Baden-Württemberg) vor dem Hintergrund heftiger gesellschaftlicher Debatten und ist seither eine weit verbreitete Orientierungsgröße in Deutschland und darüber hinaus.