In Deutschland gibt es keine generelle festgelegte Pflichtzeit für Winterreifen, aber es gilt eine situative Winterreifenpflicht. Reifen mit Wintertauglichkeit müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verwendet werden. Die allgemein empfohlene Faustregel für den Reifenwechsel ist die „O-bis-O-Regel“: Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern gefahren werden. Alternativ orientiert man sich an der Temperatur: Sobald das Thermometer dauerhaft unter 7 Grad Celsius fällt, wird der Wechsel auf Winterreifen empfohlen, da die Gummimischung der Sommerreifen bei Kälte aushärtet und die Haftung verliert. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) haben, das die Wintertauglichkeit garantiert. Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung sind nicht mehr erlaubt. Wer bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Zusammengefasst:
- Winterreifen verwenden bei winterlichen Straßenverhältnissen (gesetzlich verpflichtend)
- Wechsel am besten ab Oktober bis Ostern (O-bis-O-Regel) oder ab 7 Grad Celsius und darunter (empfohlen)
- Winterreifen müssen das Alpine-Symbol seit Oktober 2024 haben
- Bußgeld bei Verstoß möglich
Diese Regeln dienen der Sicherheit auf winterlichen Straßen und dem Erhalt des Versicherungsschutzes bei Unfällen.
