Die Arbeitszeit bei einem Minijob in Deutschland beträgt in der Regel maximal etwa 10 Stunden pro Woche, wenn der Mindestlohn gezahlt wird. Ab Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 Euro im Monat. Das bedeutet, dass man bei Mindestlohn in einem Minijob monatlich maximal rund 43,37 Stunden arbeiten darf, was etwa 10 Stunden pro Woche entspricht. Die genaue Stundenzahl kann variieren, wenn der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, dann reduziert sich die mögliche Wochenarbeitszeit entsprechend, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben. Die Arbeitszeit kann flexibel verteilt werden, zum Beispiel in der einen Woche mehr und in der anderen weniger Stunden, solange die monatliche Gesamtsumme passt. Zusammenfassung:
- Minijob Verdienstgrenze 2025: 556 Euro pro Monat
- Mindestlohn ab 2025: 12,82 Euro pro Stunde
- Maximal ca. 43,37 Stunden pro Monat = ca. 10 Stunden pro Woche
- Bei höherem Stundenlohn verringert sich die mögliche Arbeitszeit entsprechend
- Flexible Verteilung der Arbeitszeit möglich
Dies entspricht den aktuellen gesetzlichen Regelungen und üblichen Praktiken für Minijobs in Deutschland 2025.
