Die "doppelte Pension" bekommt man in der Regel zweimal im Jahr als sogenannte Sonderzahlung zusätzlich zur monatlichen Pension. Diese Sonderzahlungen erfolgen jeweils im April und Oktober. Dabei handelt es sich um eine Art Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in Form einer 13. bzw. 14. Pension. Voraussetzungen oder besondere Bedingungen gibt es dafür nicht, sie wird grundsätzlich an alle Pensionist:innen ausbezahlt, die im Auszahlungsmonat Anspruch auf Pension haben. Die Höhe der "doppelten Pension" orientiert sich an der regulären Pension. Die monatliche Pension wird normalerweise jeden Monat im Nachhinein am ersten Tag des Folgemonats überwiesen, und fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Zahlung am letzten Werktag davor. Ähnliches gilt für die Sonderzahlungen im April und Oktober, die dann zusätzlich zur normalen Monatsauszahlung gezahlt werden. Zusammenfassend: Man bekommt die doppelte Pension (Sonderzahlung) im April und Oktober.