wann ruht die jagd in niederösterreich

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Kurze Antwort zuerst: In Niederösterreich ruht die Jagd typischerweise an Karfreitag, Allerheiligen und Allerseelen sowie an Ostersonntag, Pfingstsonntag und Neujahrstag; weitere Ruhezeiten können regional durch Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften festgelegt sein. Für das aktuelle Jagdjahr 2025/2026 gelten je nach Gebiet spezifische Verordnungen, daher ist eine individuelle Prüfung der örtlichen Verordnung dringend sinnvoll. Details und pragmatische Vorgehensweise

  • Allgemeine Ruhezeiten in Niederösterreich
    • Christtage und Oster-/Pfingstsonntage sowie Neujahrstag sind in vielen Gemeinden jagdfrei, d. h. an diesen Tagen ruht die Jagd grundsätzlich. Die konkreten Regelungen können regional variieren, daher muss man die jeweilige Bezirkshauptmannschafts-Verordnung prüfen. [verwaltungspraxis Niederösterreich]
  • Regionale Abweichungen
    • Bezirkshauptmannschaften können durch Verordnungen abweichende oder zusätzliche Ruhezeiten festlegen, insbesondere in besonderen Schutzgebieten oder je nach Wildbeständen. Prüfen Sie daher die offizielle Verordnung Ihres Verwaltungsbezirkes (z. B. Baden, Mistelbach, Wiener Neustadt etc.). [amtliche Verordnungen Niederösterreich]
  • Vorgehensweise zur Klärung
    • Ermitteln Sie den Bezirk Ihres Jagdausübungsberechtigten oder des Jagdgebietes.
    • Suchen Sie die aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft zum Ruhen der Jagd für das Jagdjahr 2025/2026.
    • Beachten Sie auch spezielle Schutzzonen oder temporäre Regelungen (z. B. aufgrund von Wildbestandsdichtesituation).
  • Praktischer Rat
    • Wenn Unsicherheit besteht, wenden Sie sich direkt an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder an den Niederösterreichischen Jägerverband, um verbindliche Auskünfte für Ihr Jagdgebiet zu erhalten. [behördenhinweis Niederösterreich]

Wenn gewünscht, kann eine gezielte Suche nach der aktuellen Ruhen-Verordnung für Ihren konkreten Verwaltungsbezirk helfen. Dazu bräuchte ich den konkreten Bezirk (z. B. Mistelbach, Baden, Gänserndorf, etc.).