Kurz gesagt: Ein Prokurist ist eine Person in einem Unternehmen, der von der Geschäftsführung eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht erhalten hat, um das Unternehmen nach außen und innen rechtlich und geschäftlich zu vertreten. Diese Prokura erlaubt in der Regel nahezu alle gewöhnlichen Geschäfte eines Handelsgewerbes, ausgenommen sind z.B. Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder außergewöhnliche Rechtsgeschäfte, die das Eigentum der Gesellschaft berühren. Der Prokurist steht meist unterhalb der Geschäftsführung und darf im Namen des Unternehmens handeln, Verträge abschließen, Kredite aufnehmen und Rechtsstreitigkeiten führen – allerdings unter Berücksichtigung der Grenzen, die ausdrücklich festgelegt sein können. Ausführliche Punkte:
- Begriff und Zweck: Prokura ist eine gesetzlich definierte Vollmacht zum Handel und zur Vertretung eines Kaufmanns im Handelsverkehr (§ 49 HGB). Sie schafft Verlässlichkeit im Geschäftsverkehr, da Dritte sich auf die Vollmacht verlassen dürfen.
- Umfang der Vollmacht: Der Prokurist darf fast alle gewöhnlichen Rechts- und Rechtsgeschäfte tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dazu gehören beispielsweise Abschluss von Verträgen, Beschaffung, Finanzierung, Personalangelegenheiten im Rahmen der Weisungen, sowie Vertretung vor Gerichten. Der Verkauf oder die Verpfändung von Grundstücken erfordern oft eine gesonderte Genehmigung (AUFSEHEN: hier gibt es länderspezifische Unterschiede).
- Grenzen und Besonderheiten: Der Prokurist darf sich nicht selbst bereichern oder das Unternehmen in eine außergewöhnliche Verbindlichkeit führen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgeht. Er kann keine Prokura erteilen oder selbst Prokura gegenüber anderen Personen ausstellen; solche Handlungen bleiben der Geschäftsführung vorbehalten. Zudem kann der genaue Umfang in einer Prokura-Nebenbeschreibung oder einem Handbuch festgelegt werden.
- Praxis: In vielen Firmen ist der Prokurist eine Schlüsselperson, die operative Entscheidungen, Verhandlungen mit Partnern, Kredit- und Beschaffungsprozesse sowie Verträge im Rahmen der Prokura steuert. Die Position ist oft flexibel, abhängig von der Größe des Unternehmens und der Unternehmensstruktur.
Wenn du möchtest, kann ich das Thema noch mit konkreten Beispielen aus dem Handelsrecht oder aus typischen Unternehmensstrukturen erweitern oder Unterschiede zwischen Prokura und Handlungsvollmacht erläutern.
