KV steht für Kassenärztliche Vereinigung. Dabei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland, denen alle Ärzte und Psychotherapeuten angehören, die zur ambulanten Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind regional organisiert und sorgen für eine flächendeckende ambulante medizinische Versorgung. Sie vertreten die Interessen der Vertragsärzte und verhandeln mit den Krankenkassen über deren Vergütung. Zudem stellen sie sicher, dass die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten angemessen, wirtschaftlich und qualitativ hochwertig erfolgt.
