Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Abmahnungen, die bis zur Kündigung vorgeschrieben sind. Ob und wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung erfolgen, hängt maßgeblich von der Schwere des Fehlverhaltens, den individuellen Umständen des Falls und der Wiederholung des Fehlverhaltens ab.
Wichtige Punkte zur Anzahl der Abmahnungen und Kündigung
- Eine Kündigung kann auch bereits nach einer einzigen Abmahnung erfolgen, wenn der Verstoß schwerwiegend genug ist.
- Mehrere Abmahnungen sind eher erforderlich bei leichteren oder wiederholten Pflichtverstößen.
- In bestimmten Fällen, beispielsweise bei gravierenden Verstößen oder Vertrauensverlust, kann auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.
- Die Annahme, dass es immer drei Abmahnungen geben muss, bevor gekündigt wird, ist ein weit verbreiteter Mythos und rechtlich nicht korrekt.
- Die Situation wird immer individuell betrachtet, sodass keine feste Regel gilt.
Fazit
Es gibt keine feste oder vorgegebene Anzahl von Abmahnungen, die vor einer Kündigung erforderlich sind. Entscheidend ist der Einzelfall und die Schwere des Fehlverhaltens. In manchen Fällen führt eine Abmahnung schon zur Kündigung, in anderen sind mehrere Abmahnungen notwendig oder sogar keine erforderlich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
