Minijobber in Deutschland dürfen im Jahr 2025 bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro monatlich maximal rund 43,37 Stunden arbeiten, um die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht zu überschreiten. Das entspricht etwa 10 Stunden pro Woche. Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden dürfen in der Regel gearbeitet werden, damit die Maximalverdienstgrenze eingehalten wird. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten genau erfassen, außer bei Tätigkeiten in Privathaushalten oder bei Beschäftigung enger Familienangehöriger besteht keine Aufzeichnungspflicht.
