Der Schornsteinfeger kommt je nach Art der Feuerstätte und deren Nutzung unterschiedlich oft vorbei. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Reinigung des Schornsteins pro Jahr.
Häufigkeit der Schornsteinfeger-Besuche
- Für Kaminöfen sind ein bis drei Kehrungen pro Jahr üblich, je nach Nutzungsgrad (von selten bis ganzjährig meistgenutzt).
- Pelletöfen müssen mindestens zweimal jährlich gereinigt werden, unabhängig von der Nutzung.
- Feuerstättenschauen, die die Betriebssicherheit prüfen, müssen mindestens zweimal in sieben Jahren erfolgen.
- Messungen und Wartungen der Heizungsanlagen variieren je nach Heizungsart und Alter. Beispielsweise erfolgt bei Ölheizungen eine jährliche Prüfung und alle 2 bis 3 Jahre Messung.
- Die genauen Intervalle stehen im Feuerstättenbescheid, der nach der Feuerstättenschau vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen
- Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Fristen für Kehren und Überprüfen.
- Die Feuerstättenschau findet in der Regel alle 3,5 Jahre statt, mindestens aber zweimal in sieben Jahren.
- Für Schornsteinfeger-Besuche gibt es keine pauschale Antwort, da dies von der Heizungsart, Nutzungshäufigkeit und Art der durchzuführenden Arbeiten abhängt.
Zusammengefasst:
- Mindestens einmal jährlich Reinigung (bzw. öfter bei intensiver Nutzung).
- Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre bis 7 Jahre.
- Je nach Heizung und Nutzung bis zu 4 Besuche pro Jahr möglich.
