Organscreening wird in der Regel während der Schwangerschaft nach der 11+5. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Dabei erfolgt eine Ultraschalluntersuchung, bei der die Organe des Fötus auf ihre Entwicklung und eventuelle Abweichungen untersucht werden. Typischerweise wird dies im Rahmen des sogenannten Routine-Organultraschalls (oft auch als Fehlbildungsultraschall bezeichnet) zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche angeboten. Bei unklaren Menstruations- oder Schwangerschaftsdaten kann die Ultraschalluntersuchung auch etwas früher stattfinden, um die Schwangerschaftsdauer festzulegen und eine Organscreening- Untersuchung durchzuführen.
Zusätzlich zum Organscreening gibt es weitere Untersuchungen im Rahmen der sogenannten Ersttrimesterdiagnostik, die z.B. zwischen der 11. und 14. Woche durchgeführt wird (sogenanntes Ersttrimester-Ultraschall oder KUB), die chromosomale Auffälligkeiten frühzeitig erkennen können.
Zusammengefasst: Organscreening erfolgt vorwiegend zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche, kann aber bei bestimmten Umständen auch ab etwa 11+5 durchgeführt werden.
