Die "doppelte Pension" gibt es in Österreich zweimal im Jahr als Sonderzahlung zusätzlich zur regulären monatlichen Pension. Diese Sonderzahlungen werden umgangssprachlich als 13. und 14. Pension bezeichnet und werden im April und Oktober ausgezahlt. Die Höhe dieser Sonderzahlungen richtet sich nach der Höhe der regulären Pension und ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die Auszahlung erfolgt jeweils am Monatsanfang des Folgemonats, also im Mai für die April-Zahlung und im November für die Oktober-Zahlung. Voraussetzung für die volle Sonderzahlung ist, dass in den fünf Monaten vor der Sonderzahlung durchgehend eine Pension bezogen wurde; sonst wird die Sonderzahlung anteilsmäßig gekürzt.