„Differenzbesteuert“ bedeutet, dass bei einem Verkauf die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs‑ und Verkaufspreis (also auf die Marge) berechnet wird. Diese besondere Form der Umsatzbesteuerung wird vor allem beim Handel mit gebrauchten Waren, Kunstwerken, Sammlerstücken oder Antiquitäten genutzt, wenn der Händler die Sachen ohne Vorsteuerabzug eingekauft hat (z.B. von Privatpersonen).
Zweck der Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung soll vermeiden, dass auf denselben Gegenstand mehrfach Umsatzsteuer erhoben wird, etwa wenn eine gebrauchte Ware nach einem bereits versteuerten Erstverkauf weiterverkauft wird. Besteuert wird deshalb nur der Teil des Preises, auf den bisher noch keine Umsatzsteuer angefallen ist (die Handelsspanne).
Typische Anwendungsfälle
Häufig ist „differenzbesteuert“ bei:
- Gebrauchtwagenhändlern und Secondhand-Shops.
- Händlern für Antiquitäten, Kunst, Sammlerstücke oder gebrauchte Elektronik und Möbel.
Auf Rechnungen mit Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer in der Regel nicht gesondert ausgewiesen; Endkunden sehen nur einen Gesamtbruttopreis.
