was ist ein rechtspfleger

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Ein Rechtspfleger ist ein fachjuristisch ausgebildeter Beamter des gehobenen Justizdienstes, der bei Gerichten und teilweise Staatsanwaltschaften eigenverantwortlich bestimmte gerichtliche Aufgaben übernimmt, die früher meist Richtern vorbehalten waren. Er entscheidet in seinem Zuständigkeitsbereich sachlich unabhängig, also nur an Gesetz und Recht gebunden, ähnlich wie ein Richter.

Aufgaben

  • Tätigkeiten vor allem in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, etwa in Grundbuch-, Nachlass-, Betreuungs-, Vormundschafts- und Registersachen.
  • Zuständigkeit u.a. für Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungen, Kostenfestsetzung und bestimmte Entscheidungen der Strafvollstreckung (z.B. Zahlungsmodalitäten bei Geldstrafen).

Funktion im Rechtssystem

Rechtspfleger entlasten die Richter, indem sie standardisierte und massenhaft anfallende Entscheidungen selbstständig treffen. Ihre Beschlüsse sind für die Beteiligten verbindlich und können nur mit den gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln angegriffen werden.

Ausbildung

In Deutschland führt in der Regel ein dreijähriges duales Studium im gehobenen Justizdienst (z.B. Diplom-Rechtspfleger) zu diesem Beruf. Die Ausbildung kombiniert theoretische juristische Studienabschnitte mit praktischen Stationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.