Die „Tentativliste“ (englisch „tentative list“) ist die offizielle Vorschlagsliste eines Staates für künftige UNESCO‑Welterbestätten.
Bedeutung des Begriffs
- Auf dieser Liste stehen Kultur‑ und Naturgüter eines Landes, die es in den nächsten Jahren für eine Nominierung als UNESCO‑Welterbe vorbereiten möchte.
- Die Tentativliste ist damit eine Art vorläufige Vorauswahl oder „Vorschlagsliste“, aus der später einzelne Stätten offiziell zur Aufnahme in die Welterbeliste eingereicht werden.
Rolle im UNESCO-Verfahren
- Jeder Vertragsstaat des UNESCO‑Welterbeübereinkommens soll eine solche Tentativliste führen; nur Stätten, die dort mindestens ein Jahr stehen, können überhaupt formell nominiert werden.
- Pro Jahr darf ein Staat in der Regel nur eine begrenzte Zahl von Stätten aus seiner Tentativliste zur endgültigen Entscheidung beim Welterbekomitee einreichen.
