Eine „Tentativliste“ ist eine offizielle Vorschlagsliste von Staaten für Stätten, die sie in Zukunft als UNESCO-Welterbe nominieren möchten. Man kann sie sinngemäß als eine vorläufige Liste geplanter Welterbe-Anmeldungen verstehen.
Bedeutung des Begriffs
- Auf der Tentativliste stehen Kulturdenkmäler oder Naturgebiete eines Landes, die für eine spätere Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste vorgesehen sind.
- Die Liste gilt als notwendige Voraussetzung: Eine Stätte kann nur nominiert werden, wenn sie zuvor mindestens ein Jahr auf der Tentativliste des jeweiligen Staates stand.
Verwendung durch Staaten
- Jeder Vertragsstaat des UNESCO-Welterbeübereinkommens erstellt und pflegt seine eigene nationale Tentativliste.
- Oft werden diese Listen alle paar Jahre überprüft und aktualisiert, um neue Vorschläge aufzunehmen oder ungeeignete Stätten zu streichen.
